Entwaffnende Klarheit
Am Dienstag (16.02.2016) verhandelte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit des OMT-Programms der EZB. Hierbei ging es auch darum, wie das Gericht mit der Entscheidung des EuGH vom 16.06.2015 umgehen soll. Dieser hatte dem OMT-Programm die Europarechtskonformität bescheinigt, während das Bundesverfassungsgericht von dessen Rechtswidrigkeit ausgeht. (Weiterlesen …)
Eingangsplädoyer von Herrn Prof. Kerber
Schlussplädoyer von Herrn Prof. Kerber