Ein Meister aus Spanien – Mit dem Tod von Pablo Lucas Verdu verliert die europäische Staatsrechtslehre eine große Gelehrtenpersönlichkeit

25.07.2011 | Kommentare

Wie jetzt erst bekannt wurde, verstarb am 6. Juli des Jahres Pablo Lucas Verdu, Emeritus für Verfassungsrecht an der Universität Complutense von Madrid und Mitglied der Königlichen Akademie für Moral und Politikwissenschaft im Alter von 88 Jahren an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Lucas Verdu gehörte zu den gebildesten, angesehensten und diskretesten Persönlichkeiten der spanischen Staatsrechtswissenschaft. Er konnte auf ein erfülltes, erfolgreiches akademisches Leben zurückblicken, das ihn die Tiefen des spanischen Frankismus und die Höhen der demokratischen Emanzipation hat erleben lassen. Als Assistent von Tierno Galvan an der Universität in Salamanca, dann später in Bilbao und Madrid gehört er zu den Wegbereitern eines interdisziplinär angelegten Verfassungsverständnisses, welches weit über die iberische Halbinsel hinausgriff. Ohne die geringsten politischen Affinitäten zu Carl Schmitt zu haben, widmete Lucas Verdu diesem – wie er betonte – „Begriffshexer“ große Aufmerksamkeit und manche Studie. Sein akademisches Interesse aber mehr noch sein Herz schlug für die Vertreter des Rechtspositivismus der Weimarer Republik, insbesondere Hans Kelsen und Rudolf Smend. Das gesamte Rechtsdenken der Weimarer Republik ist von niemanden in Spanien in seiner Generation so umfassend und anschaulich dargestellt worden wie von Lucas Verdu. Über Spanien hinaus war Lucas Verdu eine bekannte akademische Persönlichkeit im italienischen Raum ebenso wie bei seinen portugiesischen und lateinamerikanischen Kollegen. Seine akademische Neugier und seine wissenschaftliche Disziplin begleiteten ihn bis ins hohe Alter. Sein Tod – von der Tragik eines absurden Unfalls umwittert – markiert einen herben Verlust für die akademische Landschaft Spaniens. Aber auch die deutsche Staatsrechtslehre hat in Pablo Lucas Verdu einen Freund verloren.

Europolis wehrt sich gegen Bundesverfassungsgericht

1.07.2011 | Individualbeschwerde gegen BVerfG, Pressemitteilungen

Die Klägergruppe Europolis (insgesamt 55 Beschwerdeführer) hat am 30. Juni 2011 Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung ihrer grundrechtsgleichen Ansprüche auf rechtliches Gehör und den gesetzlichen Richter durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts erhoben. Sie reagiert damit u.a. auf den willkürlichen Ausschluss aus der mündlichen Verhandlung, die unterlassene Bescheidung des Antrags auf einstweilige Untersagung der Portugal-Hilfe sowie vor allem auf die Weigerung des Zweiten SEnats, den Eurorettungsschirm den Luxemburger Richtern zur Überprüfung der Vereinbarkeit mit europäischem Recht vorzulegen.

Warum zögert das Bundesverfassungsgericht?

23.05.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Mit ihrem Eilantrag vom 6. April 2011 begehrten die mittlerweile 53 Petenten der „Europolis-Gruppe“, der Bundesregierung bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Zustimmung zum Portugal-bail-out zu untersagen.

Am 16. Mai 2011 ist die „Portugal-Hilfe“ mit Zustimmung der Bundesregierung in den europäischen Gremien beschlossen worden. Bislang ist dem Verfahrensbevollmächtigten Prof. Markus C. Kerber kein Beschluss des Zweiten Senats zugegangen.

„Warum“, fragt Prof. Kerber, „erhalten die Beschwerdeführer in einem Eilverfahren seit mehr als sechs Wochen keine Antwort aus Karlsruhe? Warum ignoriert das Bundesverfassungsgericht den Anspruch auf einen der Dringlichkeit des Streitgegenstandes geschuldeten – zustimmenden oder ablehnenden – Beschluss?“

Mit Datum vom 23. Mai 2011 hat sich Prof. Kerber an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, gewandt.

PM: Europolis BVerfG zögert

Prof. Dr. Roland Vaubel tritt der Verfassungsbeschwerde bei

13.05.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Der renommierte Ökonom Prof. Dr. Roland Vaubel, Universität Mannheim, ist der „Europolis-Gruppe“ als 53. Beschwerdeführer beigetreten.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde unter Federführung von Prof. Dr. Markus C. Kerber wendet sich der Klägerkreis gegen die unkontrollierbare Inhaftungnahme der deutschen Steuerzahler durch den „Eurostabilisierungsmechanismus“, der sich bislang zur Stabilisierung der Eurozone ökonomisch als untauglich erwiesen hat.

Hans-Olaf Henkel zum Votum in Finnland

19.04.2011 | Kommentare

„Mit dem Versprechen, aus dem Einheitseuro auszusteigen, würde auch in Deutschland jede Partei eine ungeheure Zustimmung erfahren!“, erklärte Hans-Olaf Henkel anlässlich des Erfolgs der Partei „Wahre Finnen“ bei der Wahl des finnischen Reichstags.

Dabei sei es in Deutschland weder nötig noch angebracht, ein solches Programm mit anderen sogenannten rechtspopulistischen Themen wie „Zuwanderung“ oder „Europaskepsis“ zu verbinden. Allerdings dürfe man sich nicht wundern, wenn mit immer neuen „Rettungsschirmen“, die zu Lasten Deutschlands, Finnlands und einiger anderer Länder aufgespannt würden, die jeweilige Bevölkerung nicht nur mit wachsendem Unbehagen gegen den Einheitseuro, sondern auch gegen das „Projekt Europa“ reagiert. Es zeige sich immer deutlicher, dass sich eine kleine Anzahl von nördlichen „Geberländern“ einer größeren von „Nehmerländern“ gegenübersieht und finanziell ausgeliefert ist.

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Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die „Portugal-Hilfe“

11.04.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Die „Europolis-Gruppe“ hat heute beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die beabsichtigte „Portugal-Hilfe“ der Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Der Verfahrensbevollmächtigte der über 50 Beschwerdeführer, Professor Markus C. Kerber, begründete diesen Schritt mit der Abwehr irreversibler Nachteile für Deutschland: Ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung würde Deutschland seiner finanziellen Souveränität beraubt.

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Die große Chance des Deutschen Bundestages

17.03.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

 Ein Appell an die Volksvertreter

Nachdem Frau Bundeskanzlerin Merkel am 11.3.2011 in Brüssel der Umwandlung der Europäischen Währungsunion in eine Transferunion zugestimmt hat, ist es nunmehr an den Volksvertretern, darüber zu entscheiden, wie sie diesen Systembruch innerstaatlich umsetzen wollen. Im Vorfeld des „Eurogipfels“ jedenfalls erwartete der Bundestag „aus verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und ökonomischen Gründen, dass gemeinsam finanzierte oder garantierte Schuldenaufkaufprogramme ausgeschlossen werden“. Diese Erwartung hat die Bundeskanzlerin mit den in Brüssel getroffenen Vereinbarungen nicht nur enttäuscht, sondern sehenden Auges aufgegeben. Es ist nunmehr am Deutschen Bundestag zu entscheiden, ob er diese Wende akzeptiert oder das ihm gegebene Versprechen einfordert.

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Beitritt von Hans-Olaf Henkel zur Verfassungsbeschwerde & Übersendung eines ergänzenden Schriftsatzes an das BVerfG

3.03.2011 | Pressemitteilungen, Verfassungsbeschwerden

Hans-Olaf Henkel, ehemaliger Chef der IBM Europa, langjähriger Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) und Ex-Präsident der Leibniz-Gemeinschaft, ist der Verfassungsbeschwerde der Europolis-Gruppe gegen die Hilfspakte zugunsten Griechenlands und Irlands beigetreten. Unter der juristischen Federführung des Finanzwissenschaftlers und Verfassungsjuristen  Prof. Dr. Markus C. Kerber, haben sich mittlerweile 50 – u.a. mittelständische Unternehmer –  zusammengeschlossen, um die schleichende Umwandlung der vom Bundestag beschlossenen Währungsunion zu einer dem bundesdeutschen Länderfinanzausgleich entsprechenden Transfergemeinschaft durch das Bundesverfassungsgericht verhindern zu lassen.

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A German contribution to European policy

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  • ensuring institutionally the stability of currency and prices
  • advancing the consolidation of public fi nances
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